Checkliste:  Betriebliche Maßnahmen für einen Re-Start im Landtourismus
 
Der Urlaub auf dem Bauernhof und der Landtourismus sind in erheblichem Maße von der Corona-Krise betroffen. Um die Wiederaufnahme der Beherbergung von Gäste zu ermöglichen, wurden in Zusammenarbeit mit Gastgebern betriebliche Maßnahmen erarbeitet, die das Wohlbefinden und die Gesundheit Ihrer Gäste und der Mitarbeiter auf Ihrem Ferienhof gewährleisten.  Der Schutz der Gesundheit hat nach wie vor oberste Priorität. Daher gilt auch im Urlaub die Einhaltung der allgemein gültigen Infektionsschutzmaßnahmen des RKI:
 
• Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 - 2 Meter • Händehygiene einhalten (gründliches Waschen der Hände mit Wasser + Seife) • Hustenetikette einhalten (z. B. Husten, Niesen in die Ellenbogen) • in bestimmten Situationen zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz tragen
 
Nachfolgend haben wir Maßnahmen aufgelistet, die Sie auf Ihrem Ferienhof beachten sollten:   Bereich Maßnahmen Gästeinformation • Information des Gastes vor und während der Buchung über die Regeln und Maßnahmen zur Einhaltung des Infektionsschutzes (z.B. Webseite, Infoblatt mit Versendung des Angebotes/der Buchungsbestätigung, Aushang auf dem Ferienhof, Auslage in den Unterkünften) • Selbstauskunft zum Gesundheitszustand der Gäste spätestens 2 Tage vor Anreise zurück an GG • Schriftliche Selbstverpflichtung der Gäste bei Anreise (siehe Vorlage) • Während des Aufenthaltes Klärung von Fragen unter Einhaltung der Abstandsregeln, ggf. Tragen von MundNasen-Schutz oder per Telefon Gastaufnahme • nur Unterbringung von Gästen aus einer häuslichen Gemeinschaft/Familie • Erfassung sämtlicher Personen pro Ferienwohnung, so dass eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei einer Infizierung jederzeit möglich ist. • vorerst keine Aufnahme von Gruppen und Familientreffen • ausschließlich Beherbergung von Gästen mit verbindlicher Vorausbuchung • Weiterbelegung der Unterkünfte am gleichen Tag ausschließlich nach gründlicher Reinigung inkl. Desinfektion Einchecken • Anmeldung erfolgt nur durch eine Person, Beachtung der Abstandsregeln und Schutzmaßnahmen an der Rezeption (Tragen von Mundschutz), (sofern vorhanden) Schutz durch Plexiglasscheiben o. ä. Einrichtungen • Einchecken ohne persönlichen Kontakt anhand von Schlüsselsafe (wenn möglich)
• Meldescheine werden vom Gast mit einem eigenen Kugelschreiber ausgefüllt oder jedem Gast wird ein neuer oder ein desinfizierter Kugelschreiber zur Verfügung gestellt • Wohnungs-/Zimmerschlüssel werden bei Abreise und Anreise neuer Gäste desinfiziert und befinden sich an der Wohnungs-/Zimmertür
Auschecken/ Bezahlung
• Schlüssel bleiben stecken • Bezahlung erfolgt möglichst bargeldlos Verpflegung • Selbstversorgung in Ferienwohnungen und Ferienhäusern • Brötchenservice, Weinkörbchen etc., kontaktlos durch Beutel an der Wohnungstüre • in der ersten Phase kein tägliches Frühstücksangebot Gastronomie • Beschränkungen im Gleichklang mit Beschränkungen für die Gastronomie im Allgemeinen Aufenthalt • auf die Einhaltung von Abständen und die Vermeidung von sozialen Kontakten wird bei Anreise und durch Hinweisschilder auf dem Hof aufmerksam gemacht • separate, direkt zugewiesene Sitzgruppen mit Grillmöglichkeit für die einzelnen Gastfamilien mit ausreichendem Abstand zueinander bzw. zeitliche Regelungen zur Nutzung des Grillplatzes pro Familie • Spielplätze stehen zeitlich befristet für Kinder einer Familie zur Verfügung • Indoor-Spielbereiche (Spielscheunen, Spielzimmer) bleiben geschlossen. Den Gästen wird empfohlen, eigene IndoorSpiele mitzubringen. • Spiel- und Fortbewegungsgeräte werden den einzelnen Gastfamilien zugewiesen und werden nach Abreise/Benutzung gereinigt  • Wellness- und Mitmachangebote für Gäste werden zunächst nicht angeboten, hier sind die Beschränkungen umzusetzen, die allgemein für ähnliche Aktivitäten zum jeweiligen Zeitpunkt gelten • Reiten: Einzel-Reitunterricht ist möglich, Reinigen und Desinfizieren der Hände vor dem Betreten und vor Verlassen der Stallungen, beim Reiten und Putzen sind Handschuhe tragen, das Putzzeug sollte regelmäßig desinfiziert werden • gemeinsames Füttern der Tiere mit den Gästekindern ist erst in einem nächsten Schritt möglich, aber das Zusehen beim Melken, Füttern und Versorgen der Tiere ist mit Abstand möglich • Es gibt bisher keine Hinweise darauf, dass Hunde, Katzen oder andere Nutztiere eine Rolle bei der Verbreitung des Virus spielen. Dennoch wird den Gästen bei Anreise empfohlen, den körperlichen Kontakt zu Tieren auf dem Hof als allgemeine Vorsichtsmaßnahme zu unterlassen.
Weitere Hygienemaßnahmen
• Aufstellung/Anbringung von Desinfektionsspendern an allen wichtigen Punkten des Betriebes (Eingangsbereich, Rezeption, Treppenhäuser, Flure, etc.)  • ausreichend Handwaschseife in den Bädern der Ferienunterkünfte  • Festlegung von Standards für die Reinigung der Unterkünfte (jeder Betrieb entwickelt ein Hygienekonzept) • Schulung und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter bezüglich Hygienemaßnahmen und -standards  • die Reinigungskräfte tragen Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe  • Verkürzung der Reinigungs- und Desinfektionsintervalle für besonders sensible Punkte (Empfang, Türklinken, Treppengeländer, Lichtschalter etc.) jeden Tag, auch mit Desinfektion  • keine Magazine/Zeitschriften/Infomappen/Wanderkarten und Flyer sowie gemeinsame Spiele im öffentlichen Bereich auslegen • kritische Materialien (z. B. Tagesdecken, Wolldecken, etc.) aus den Ferienwohnungen entfernen

 

 

 

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